Die Fischereischeinpflicht gilt in Mecklenburg-Vorpommern mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Der Fischereischein aus einem anderen Bundesland wird anerkannt, wenn dieser gültig ist und Sie Ihren Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben. Wenn Sie wohnhaft in M-V sind, benötigen Sie stets einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Für »Nichtangler« gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Angebot - den Touristenfischereischein. Mit diesem ist es möglich, auch ohne Prüfung auf die Pirsch zu gehen. Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 28 Tagen und kann später mehrfach verlängert werden. Der Schein kostet einschließlich Fischereiabgabe 24 Euro. Über alles was Anfänger über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen wissen müssen, informiert eine Broschüre. Diese erhält jeder Antragsteller.
Wenn Sie in den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns angeln möchten, erhalten Sie die Angelkarte in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers (z.B. Fischereiunternehmen, Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., örtlicher Anglerverein, etc.).
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